Auftragsverarbeitung
Stand: 19.09.2026
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Bei der Nutzung für Arbeitszeiten und Abwesenheiten bestimmt in der Regel der Arbeitgeber die Zwecke der Verarbeitung und ist Verantwortlicher. TimeTakt stellt den technischen Dienst als Auftragsverarbeiter nach Weisung bereit. Die eigene Verarbeitung für Konten, Abrechnung und Support wird in der Datenschutzerklärung erläutert.
Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Vor der Verarbeitung personenbezogener Mitarbeiterdaten ist mit hello@timetakt.com der erforderliche Vertrag nach Artikel 28 DSGVO zu vereinbaren. Er muss den Kunden, Weisungen, Dauer, Datenarten, genehmigte Unterauftragsverarbeiter, Schutzmaßnahmen, Unterstützung, Löschung oder Rückgabe und Kontrollen konkret regeln. Diese Informationsseite ersetzt keinen abgeschlossenen Vertrag.
Mitarbeiterdaten auf das Nötige beschränken
Erfasse nur für den Beschäftigungszweck notwendige Angaben. Schon ein Krankheitseintrag kann Gesundheitsdaten offenlegen. Medizinische Diagnosen und Dokumente gehören nicht in Notizen. Vergib Zugriffe nach Zuständigkeit, überprüfe Freigabelinks und widerrufe nicht mehr benötigte Zugriffe. Der Arbeitgeber muss Rechtsgrundlage und Mitarbeiterinformation sicherstellen.
Anfragen und Vorfälle
Für den Auftragsverarbeitungsvertrag, Betroffenenanfragen, Exporte, Löschweisungen oder Sicherheitsmeldungen wende dich an hello@timetakt.com. Nenne die Unternehmensreferenz, aber sende keine Passwörter, medizinischen Unterlagen oder unnötigen Mitarbeiterdaten.